1.1. Die Plan4Better GmbH (der „Anbieter“) betreibt das die interaktive Webportal Webanwendung Geo Open Accessibility Tool („GOAT“) für die Stadt- und Verkehrsplanung. GOAT ermöglicht es Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Städten und Gemeinden, Analysen insbesondere Erreichbarkeitsanalysen im Rahmen planerischer Maßnahmen zu erstellen.
1.2. Gegenstand dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen (die „AGB“) ist die Bereitstellung von GOAT in Form einer Webbrowser-Anwendung, die über eine Datenfernverbindung dem Kunden als Software as a Service Leistung (nachfolgend „SOFTWARE“) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten zur Verfügung gestellt wird; die technische Ermöglichung der Nutzung der SOFTWARE; die Einräumung von Nutzungsrechten an der SOFTWARE sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der SOFTWARE eingebrachten, erzeugten und/oder die zur Nutzung der vom Anbieter in die SOFTWARE eingebrachten Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) durch Anbieter gegenüber dem Kunde (nachfolgend zusammen auch „Vertragsgegenständlichen Leistungen“) gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffen werden, sind ausschließlich in diesen AGB nebst SLA und sofern vorhanden dem Angebot niedergelegt. Diese sind integraler Bestandteil des Vertrages.
1.4. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis des Anbieters, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.5. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aus einem zwingenden Grund, wie etwa zwingenden betrieblichen Gründen, der Änderung von Gesetzen oder der Rechtsprechung erforderlich wird, oder wenn ausschließlich neue Leistungen des Anbieters (wie z.B. die Ausweitung des Angebotes durch die Bereitstellung weiterer Dienste) eingeführt werden. Der Anbieter wird dem Kunden die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird der Anbieter dem Kunden eine angemessene, mindestens vier (4) Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er den geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, kein Widerspruch, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Der Anbieter wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
1.6. Die Nutzung der Dienste beinhaltet grds. keine Überlassung der Software zur lokalen Installation auf den IT-Systemen des Kunden. Der Anbieter behält sich jedoch vor, auch Dienste zur lokalen Installation bereitzustellen. Sämtliche Rechte an den auf Seiten des Anbieters eingesetzten Technologie (insbesondere Hardware, Quellcode etc.) verbleiben allein beim Anbieter. Die Vertragsgegenständlichen Leistungen können Komponenten enthalten, die unter Open Source Software Lizenzen stehen. Hierfür gelten ggf. gesonderte Bestimmungen.
1.7. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Analysen und Empfehlungen der SOFTWARE fehlerhaft sein Können, weil sie lediglich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten getroffen wurden und deren Qualität insbesondere von der Qualität der eingespeisten Datenpunkte abhängt. Zu den Vertragsgegenständlichen Leistungen zählt daher explizit nicht die Richtigkeit der Analysen und Empfehlungen. Der Anbieter rät daher dem Kunden, Investitionsentscheidungen nicht allein auf Basis der Analysen und Empfehlungen der SOFTWARE zu treffen, sondern für die Investitionsentscheidung weitere Entscheidungsgrundlagen zu Rate zu ziehen.
2.1. „Höhere Gewalt” ist ein Ereignis, das für keine der Parteien vorhersehbar ist. Höhere Gewalt liegt in diesem Sinne insbesondere vor, bei (i) Brand, Explosionen oder anderen Unfällen; (ii) Sturm, Erdbeben, Tornados, Hochwasser, Vulkanausbrüchen oder anderen Naturkatastrophen; (iii) Krieg, Kriegsgefahr, Terrorismus, Aufstand oder anderen Unruhen; (iv) Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen oder anderen Beschränkungen durch Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens; (v) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen der Parteien oder ihrer Zulieferer bzw. ihrer Mitarbeiter oder (vi) Sanktionen oder Embargos.
2.2. „Kunde“ ist die juristische oder natürliche Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Angebot näher bezeichnet ist.
3.1. Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich und freibleibend.
3.2. Für den Vertragsschluss wird Anbieter dem Kunden ein Angebot (nachfolgend „Angebot“) in Textform zukommen lassen. Der Kunde kann das Angebot in Textform (z.B. E-Mail) ggü. Anbieter annehmen. Mit Zugang der Annahme bei Anbieter kommt ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB und dem Angebot (nachfolgend der „Vertrag“) zustande.
3.3. Anbieter erbringt die Vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich gemäß dem Vertrag unter den Bestimmungen des Angebotes. Im Angebot werden die Vertragsgegenständlichen Leistungen und der jeweilige Leistungsumfang im Detail beschrieben. Für die Beschaffenheit der SOFTWARE ist die Spezifikation gemäß dem Angebot abschließend maßgeblich.
4.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Nutzung der SOFTWARE in dem in dem Angebot beschriebenen Umfang sowie zu den dort vereinbarten Verfügbarkeiten zur Verfügung. Messpunkt der Verfügbarkeit ist dabei der Leistungsübergabepunkt in Form des Austrittspunktes der Internetverbindung des Anbieters an den von ihm betriebenen Servern. Der Kunde erkennt an, dass eine völlig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform und Dienste technisch nicht möglich ist, insbesondere da dies von Faktoren abhängen kann, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen.
4.2. Der Anbieter erhält im Rahmen der Bereitstellung der SOFTWARE eine Dokumentation der SOFTWARE in Form eines elektronischen Benutzerhandbuches (nachfolgend „Dokumentation“).
4.3. Der Anbieter behält sich, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden und unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei (3) Wochen vor, einzelne Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, insbesondere, wenn dies notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Wird hierdurch die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, ist der Kunde berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist kann der Anbieter jederzeit Verbesserungen, Erweiterungen oder Anpassungen der Vertragsgegenständlichen Leistungen an den Stand der Technik vornehmen, soweit die Identität der Leistung gewahrt bleibt.
5.1. Der Kunde erhält unter Vorbehalt der vollständigen und bedingungslosen Zahlung der fälligen Vergütung das einfache, nicht-übertragbare, weltweite, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht unterlizenzierbare Recht, die SOFTWARE über das Internet in dem im Vertrag eingeräumten Umfang für die eigenen geschäftlichen und nach diesem Vertrag erlaubten Zwecke des Kunden zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere Rechte an der Software, räumt der Anbieter dem Kunden ausdrücklich nicht ein.
5.2. Überlässt Anbieter dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage der SOFTWARE (z.B. Update, Upgrade) unterliegen diese den Bestimmungen des Vertrages.
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE über die Maßgaben des Vertrages hinaus zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder Teile hiervon entgeltlich oder unentgeltlich zu vervielfältigen und/oder zu veräußern oder in irgendeiner anderen Form an einen Dritten weiterzugeben, einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Vertragsbeendigung gleich aus welchem Grund.
5.4. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde den Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten nutzenden Dritten zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
5.5. Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit durch vom Kunden eingespeiste Datenpunkte zusätzliche Software-Schutzrechte nach Maßgabe der §§ 69a ff. UrhG bzw. Nutzungsrechte an der SOFTWARE bzw. an etwaigen Weiterentwicklungen entstehen, so stehen diese nebst allen vermögensrechtlichen Befugnissen ausschließlich Anbieter zu, ohne dass der Anbieter zur Zahlung eines Entgeltes an Kunde verpflichtet wäre. Sie werden hiermit im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, sowie sublizenzierbar und übertragbar an Anbieter abgetreten bzw. übertragen. Anbieter nimmt die Abtretung und Übertragung hiermit an.
6.1. Die Nutzung der SOFTWARE setzt das Vorhandensein der im Angebot genannten Systemvoraussetzungen sowie einen Internetzugang mit einer Bandbreite von mindestens 8 Mbit/s beim Kunden voraus.
6.2. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie des Internetzuganges einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.
6.3. Der Kunde erkennt an, dass die Qualität der Analysen und Ergebnisse der SOFTWARE wesentlich abhängen von der Qualität der vom Kunden eingespeisten Daten. Dem Kunden obliegt daher, ausschließlich Datenpunkte entsprechend den Vorgaben des Anbieters in die SOFTWARE einzuspeisen.
6.4. Der Kunde wird die einzuspeisenden Datenpunkte regelmäßig auf deren Fehlerfreiheit sowie dahingehend überprüfen, dass sie den vom Anbieter gemachten Vorgaben entsprechen.
6.5. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über alle Mängel an Datenpunkten, von denen er Kenntnis erhält, und führt unverzüglich geeignete Maßnahmen durch, um die Übereinstimmung der dem Anbieter zur Verfügung gestellten Datenpunkten mit den Vorgaben des Anbieters zu gewährleisten.
6.6. Wenn die dem Anbieter vom Kunden bereitgestellten Datenpunkte, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, ganz oder teilweise personenbezogene Daten darstellen, aus solchen bestehen oder solche beinhalten, ist es die alleinige Verantwortung des Kunden, und der Kunde wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass sämtliche dieser personenbezogenen Daten vor der Einspeisung anonymisiert und aggregiert werden.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Erbringung der Vertragsgegenständlichen Leistungen wesentlich von der effizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit der Parteien abhängt. Vor diesem Hintergrund wird der Kunde unter anderem die folgenden Mitwirkungspflichten ohne Kosten für den Anbieter erfüllen. Er wird insbesondere,
7.1. die ihm zugeordneten Zugangsdaten sowie ggf. weitere vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
7.2. die in Ziffer 6 bezeichneten Nutzungsvoraussetzungen schaffen;
7.3. die Beschränkungen und Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 5 einhalten;
7.4. dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter beachtet werden;
7.5. die SOFTWARE nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Anbieter oder Dritten schädigen können.
7.6. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder andere Daten unbefugt abzurufen oder in die SOFTWARE einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Anbieter unbefugt einzudringen;
7.7. den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen (einschließlich den Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung), die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SOFTWARE durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der SOFTWARE verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
7.8. Der Kunde wird gegenüber Anbieter einen System-Admin und (rechtsgeschäftlichen) Vertreter sowie dessen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer) für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung benennen. Der System-Admin des Kunden kann kostenpflichtig Nutzerkonten des Kunden mit unterschiedlichen Rechten und Berechtigungen freischalten.
7.9. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Unrichtigkeiten oder Änderungen in den Kontaktdaten sowie im Falle des Wechsels eines von ihm gemäß Ziffer 7.8 benannten Ansprechpartners oder Vertreters Anbieter unverzüglich in Textform unter Mitteilung aktualisierter Angaben zu unterrichten.
7.10. Der Anbieter ist berechtigt, bei trotz Mahnung nicht unterlassenen Verstößen gegen die dem Kunden nach diesem Vertrag bestehenden Pflichten sowie bei begründeten Verdachtsmomenten für eine entsprechende Pflichtverletzung den Zugang des Kunden zu der SOFTWARE für die Dauer der Pflichtverletzung zu sperren, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch des Anbieters entfällt.
8.1. Die Leistungen werden gegen Entgelt erbracht. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt, berechnet sich die zu zahlende Vergütung nach einer monatlichen SaaS-Gebühr, die abhängig ist von den freigeschalteten Nutzerkonten. Einzelheiten sind dem Angebot bzw. bei fehlenden Angaben im Angebot der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters zu entnehmen.
8.2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
8.3. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erstellt Anbieter zum Ablauf eines jeden Kalendermonats eine elektronische Rechnung (im PDF-Format) für den jeweiligen Kalendermonat. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die vom Kunde gegenüber Anbieter nachweislich zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Im Falle von Änderungen in der E-Mail-Adresse hat der Kunde Anbieter unverzüglich die aktuelle E-Mail-Adresse in Textform mitzuteilen.
8.4. Entgelte sind innerhalb der für das gewählte Zahlungsmittel geltenden Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.
8.5. Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder in einem synallagmatischen Verhältnis gerade zu der jeweils betroffenen Forderung des Anbieters stehende Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
9.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem in den der jeweils geltenden Fassung der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
9.2. Der Kunde hat dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Unterlagen oder Daten für die Analyse und Mängelbeseitigung zu Verfügung zu stellen und in Ausnahmefällen gegebenenfalls Zugang zu den Servern des Kunden zu ermöglichen und zu gestatten.
9.3. Tritt an den von Anbieter erbrachten Vertragsgegenständlichen Leistungen ein nicht unerheblicher Mangel auf, wird Anbieter diesen innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von Anbieter entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt die „Nacherfüllung“). Die Nacherfüllung kann auch durch Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Anbieter unter Ausschluss weitere Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.
9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuch nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl den Vertrag kündigen, mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
9.5. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung verursacht werden.
9.6. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Entstehung, es sei denn, der Anbieter hat den Rechtsmangel arglistig verschwiegen; die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden bleibt unberührt.
9.7. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewährleistung für vom Kunden unentgeltlich nutzbare Test und/oder Beta-Versionen der Software.
Der Anbieter haftet abschließend wie folgt
10.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und/oder Gesundheit, bei Verletzung einer ausdrücklich als „Garantie“ zu bezeichnenden Garantie, und im Falle zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2. In anderen als den in Ziffer 10.1 beschriebenen Fällen ist die Haftung des Anbieters für die leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf, beschränkt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf EUR 5.000.000,-.
10.3. In allen übrigen Fällen haftet der Anbieter nicht für leichte Fahrlässigkeit.
10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Ziffern 10.1 bis 10.3 bleiben unberührt.
10.5. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten in angemessen Intervallen verantwortlich. Für den Fall, dass der Anbieter dem Grunde nach für einen Datenverlust haftet, ist diese Haftung beschränkt auf den Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre, wenn solche angemessenen regelmäßigen Sicherungen erfolgt wären.
10.6. Die Haftung des Anbieters für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübermittlungen oder andere, in diesem Zusammenhang entstehenden Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen (z.B. Störungen auf den Übertragungswegen der Telekommunikationsdienstleister oder des Internets) ist ausgeschlossen.
10.7. Die vorstehenden Haftungsregelungen der Ziffern 10.1 bis 10.6 gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.1. Die Parteien verpflichten sich, jegliche Unterlagen, Kenntnisse, Erfahrungen und Informationen zu Produkten, Diensten, Knowhow und Technik, die der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Vertragsdurchführung bekannt werden oder überlassen werden (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“ genannt), Dritten gegenüber geheim zu halten. Den Parteien ist bewusst, dass diese Vertraulichen Informationen bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind, seitens des Inhabers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und an denen ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung besteht. Sofern eine Vertrauliche Information nach dieser Ziffer 11 nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Ziffer 11.
11.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 11.1 gilt nicht für Informationen, wenn und soweit (i) diese bereits vor Offenlegung und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren, (ii) diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind, (iii) diese ihr nach Abschluss des Vertrages von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieses Vertrages durch die empfangende Partei, übermittelt wurden; (iv) diese schriftlich durch die offen legende Partei freigegeben werden, (v) diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offen legenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, oder (vi) diese nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Vertragspartei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Vertragspartei von dieser Entscheidung unverzüglich Nachricht gegeben wird und wenn nicht die Möglichkeit besteht, die Entscheidung anzufechten.
11.3. Die Parteien werden Vertrauliche Informationen ausschließlich zu dem Zwecke benutzen, die Verpflichtungen aus einem bestehenden Vertrag zu erfüllen. Die Parteien sind verpflichtet, in geeigneter Weise auch ihre Mitarbeiter und weitere Personen, die mit diesem Vertrag und seiner Abwicklung befasst sind, auf die Einhaltung dieser Vertraulichkeit zu verpflichten.
11.4. Die Vertraulichkeitsbestimmungen nach dieser Ziffer 11 gelten nach Beendigung des Vertrages für eine Dauer von zwei (2) Jahren fort.
11.5. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer von den Parteien geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung („NDA“) und den Regelungen dieser Ziffer 11 gelten die Regelungen des NDA vorrangig.
12.1. Anbieter ist berechtigt, den Vertragsschluss bzw. die vertragliche Zusammenarbeit der Parteien in jeglicher Form bekanntzumachen oder zu bewerben (z.B. in Referenzlisten). Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich mit dem Gebrauch von seiner Firma, Markenzeichen und anderen geschützten Zeichen durch Anbieter zum vorbenannten Zweck einverstanden.
12.2. Jede Partei ist berechtigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der in allgemeiner Form über den Vertragsschluss und die Zusammenarbeit der Parteien berichtet wird. Der Entwurf für eine geplante Pressemitteilung ist zwischen den Parteien im Vorfeld abzustimmen.
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder die Gesamtheit seiner Leistungsverpflichtungen mit Hilfe von Dritten (z.B. durch Subunternehmer) erbringen zu lassen.
14.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart; beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Datum, das in der Auftragsbestätigung des Anbieters als Vertragsbeginn genannt ist mit der für das gebuchte Paket geltenden Vertragslaufzeit („Laufzeit“). Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die bei dem gebuchten Paket geltende Laufzeit, sofern er nicht mit der für das gebuchte Paket geltenden Kündigungsfrist vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine Partei ordentlich gekündigt wird.
14.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen des Anbieters oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht des Kunden. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, (i) wenn der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen für zwei aufeinander folgende Monate oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei (2) Monate erreicht und/oder (iii) wenn der Kunde auch nach erfolgter Abmahnung gegen seine Pflichten aus Ziffer 7 verstößt.
14.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wird die Erbringung der vertraglichen Pflichten durch ein Ereignis der Höheren Gewalt behindert, ist die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses der Höheren Gewalt von der Verpflichtung zur Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren über die Umstände, die zum Eintritt Höherer Gewalt geführt haben. Solange der Anbieter an der Erbringung der Vertragsleistungen durch ein Ereignis der Höheren Gewalt gehindert ist, wird der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit.
16.1. Der Erfüllungsort ist der Sitz von Anbieter.
16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
16.3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird der Sitz von Anbieter als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Der Anbieter behält sich vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.4. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB und/oder des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Ziffer 16.4.
16.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der ungültigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
16.6. Für den Fall, dass diese AGB in verschiedenen Sprachen vorliegen, ist alleine die deutsche Sprachfassung rechtlich maßgeblich.
München, 19.11.2023